E-Scooter in Nürnberg


Ausleihe und Rückgabe

Seit 1. Mai 2024 können Sie E-Scooter Sie nur auf Sammelparkplätzen ausleihen und zurückgeben. Außerhalb dieser Stationen können Sie die Ausleihe nicht mehr beenden, die Gebühr läuft sonst weiter. Das stationsbasierte System gilt vorerst nur für die Altstadt. Bis zum Herbst soll es auch auf die Stadtteile innerhalb des Bundesstraßenrings und die Außenstadt ausgeweitet werden. Insgesamt wird es rund 300 Sammelparkplätze für bis zu 4.000 E-Scooter geben.

Künftig wird es drei Zonen geben: Zone A umfasst die Altstadt, Zone B alle darüber hinausliegenden Stadtteile bis zum Bundesstraßenring inklusive der Weststadt und Zone C die restliche Außenstadt. In der Altstadt (Zone A) wurden in den vergangenen Monaten bereits rund 50 neue Sammelparkplätze geschaffen. Bis zum Herbst sollen die restlichen 250 innerhalb des Bundesstraßenrings (Zone B) und der Außenstadt (Zone C) eingerichtet werden.

Abstellzonen und FAQ

Auf der Website des Verkehrsplanungsamts finden Sie eine interaktive Karte, eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen und Antworten sowie eine Liste der in Nürnberg tätigen Verleiher.


Mitnahme im ÖPNV verboten

In den Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen der VAG dürfen keine E-Scooter mehr mitgenommen werden. Auch an den U-Bahnhöfen dürfen E-Scooter nicht mitgeführt werden. Von den Akkus der E-Scooter geht eine erhöhte Brand- und Explosionsgefahr aus. E-Bikes, Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Personen dürfen aufgrund der höheren Sicherheitsstandards weiterhin mitgenommen werden.


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